AGB's

Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen

der Firma BeWA-tec


§ 1 Allgemein

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nach Maßgabe der §§ 305-310 des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtsverbindlicher Bestandteil jeder Vereinbarung mit BeWA-tec, Bernard Waagen, Automatisierungs- und Steuerungstechnik e.K. (in der Folge kurz BeWA-tec genannt), betreffend die normgerechte Kalibrierung von Mess- und Prüfmitteln.
  2. Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit diesen Bestimmungen einverstanden. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt BeWA-tec nicht an, es sei denn, BeWA-tec hat ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.
  3. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertrag über die im Angebot spezifizierten, von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen kommt erst zustande mit Zugang der rechtsverbindlich von BeWA-tec erstellten Auftragsbestätigung beim Kunden. Bei Zweifeln über den Inhalt, insbesondere über die Art und den Umfang des Auftrages ist einzig und allein der Inhalt dieser Auftragsbestätigung maßgebend.


§ 2 Akkreditierte und nicht akkreditierte Kalibriedienstleistungen

Unsere Angebote sind stets freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er schriftlich vorliegt und wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.


§ 3 Wechselseitige Verpflichtungen

  1. BeWA-tec verpflichtet sich, die vertraglich übernommenen Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik durchzuführen.
  2. Um es BeWA-tec zu ermöglichen, die vertraglich übernommenen Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche Informationen und Dokumente rechtzeitig beizubringen und bei Kalibrierarbeiten in einer Betriebsstätte seines Unternehmens oder an einem anderen von ihm bestimmten Ort dafür zu sorgen, dass die nötige Infrastruktur (z.B. Gabelstapler für den Transport von Prüfmitteln) zur Verfügung steht.
  3. Soweit der Kunde seinen gemäß Ziffer 2. übernommenen Verpflichtungen in angemessener Zeit nicht nachkommt, ruht die Verpflichtung von BeWA-tec zur Ablieferung der vereinbarten Leistung bis eine ein-vernehmliche Lösung gefunden wird. Eventuell durch die Verzögerungen entstandene Zusatzkosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Der Anspruch auf Vergütung der vereinbarten Leistungen abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen bleibt in vollem Umfang auch dann bestehen, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird und deshalb die Erfüllung der vereinbarten Leistung für BeWA-tec end-gültig unmöglich wird. Im Falle der endgültigen Unmöglichkeit, die der Kunde zu vertreten hat, ist BeWA-tec alternativ berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, die erbrachten Leistungen zu ortsüblichen Preisen abzurechnen und zur Abgeltung des entgangenen Gewinns sowie der aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses angefallenen Zusatzkosten einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 30 % des Auftragswertes des nicht erbrachten Leistungsumfangs geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass BeWA-tec kein Schaden oder nur ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.


§ 4 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. BeWA-tec und der Kunde werden vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich behandeln und nur für den vorgesehenen Zweck verwenden. Vertrauliche Informationen sind sämtliche Informationen (gleichgültig ob schriftlich, mündlich, elektronisch, digital verkörpert oder in anderer Form), die von dem einen Vertragspartner an den anderen Vertragspartner für den vorgesehenen Zweck offenbart werden. Zu vertraulichen Informationen zählen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen und als vertraulich gekennzeichnete Informationen. Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem jeweils anderen zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von einem Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
  2. BeWA-tec und der Kunde stellen sicher, dass jeder Dritte, der im Rahmen des Vertrages mit der Leistungserbringung betraut ist, sei es als Arbeitnehmer, Subunternehmer oder in anderer Form, im gleichen Umfang wie die Vertragspartner selbst zur Vertraulichkeit und dem Schutz vertraulicher Informationen verpflichtet wird.
  3. Der Kunde wird personenbezogene Daten, die ihm im Rahmen des Vertrages bekannt werden, stets unter Beachtung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen (DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz u.a.) verarbeiten.


§ 5 Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote und Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind für uns erst durch unsere ausdrücklich schriftliche Bestätigung verbindlich. Bei Abänderung oder Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Unwirksame Bedingungen sind so zu ergänzen und auszulegen, dass der ursprüngliche beabsichtigte Zweck weitest möglich erreicht wird.


§ 6 Angebote und Auftrag

Unsere Angebote sind stets freibleibend, Kostenvoranschläge unverbindlich. Ein Auftrag gilt erst als angenommen,

wenn er schriftlich vorliegt und wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Mit widerspruchsloser Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung anerkennt der Käufer diese Bedingungen. Für Art und Umfang der Lieferung ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Spätere Abänderungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.


§ 7 Akkreditierte und nicht akkreditierte Kalibrierdienstleistungen

Für akkreditierte und nicht akkreditierte Kalibrierleistungen gelten ausschließlich die schriftlichen Vereinbarungen, mit dem am Tage des Vertragsabschlusses ausgewiesenen Nettopreis zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.


§ 8 Preise

Unsere Preise gelten ab Lager Berg.-Gladbach/Gelsenkirchen oder ab Herstellerwerk, zuzüglich zu entrichtender Steuern und Abgaben, im Bundesgebiet der Mehrwertsteuer. Sofern nicht besondere Versandanweisungen vorliegen, wählen wir selbst Art und Weg des Versandes. Verpackung, Fracht, Porto, Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Käufers. Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers abgeschlossen. Verbindlich für die Versandweise und Kosten ist unsere Auftragsbestätigung. Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere falls sich die Selbstkosten, vor allem aus Lohn- und Kostengründen oder wegen Änderung der öffentlichen Gebühren, Abgaben oder Steuern bis zum Lieferungstag ändern.


§ 9 Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Lager Berg.-Gladbach/Gelsenkirchen oder ab Herstellerwerk. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor technischer Klärung des uns vorliegenden schriftlichen Auftrages. Im letzteren Fall wird der Beginn der Lieferfrist in der Auftragsbestätigung benannt. Unvorhersehbare und nicht in unseren Einflussbereich fallende Umstände, die der Erfüllung der von uns übernommenen Verpflichtungen entgegenstehen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten.

Das Rücktrittsrecht besteht nicht, falls die Ereignisse lediglich eine kurzfristige Störung unserer Lieferfähigkeit

begründen. Den vorgenannten Umständen stehen Streik und Aussperrung gleich, die für uns zu einer wesentlichen Erschwerung der Lieferung führen und zwar unabhängig davon, ob die vorgezeichneten Ereignisse bei uns selbst oder einem unserer Lieferanten eintreten; dies gilt jedoch nicht, wenn wir das Leistungshindernis selbst zu vertreten haben. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde Verzugsschäden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung in Ziffer 5 dieser AGB geltend machen. Der Höhe nach ist der Schadensersatz beschränkt auf 0,5% des Rechnungsbetrages für jede voll-endete Woche, während derer wir uns im Lieferverzug befinden, höchstens jedoch 5 % der vom Verzug betroffenen Leistung. Falls wir vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, muss uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung setzten. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurück-treten. Schadensersatz statt Leistung kann der Kunde nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 5 dieser AGB geltend machen. Erfüllungsort für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen ist unser Werk, unsere Niederlassung oder unser Auslieferungslager, in dem Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden übergeben wird.

Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung spätestens an den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben haben. Auch bei Durchführung des Transportes durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Transportkosten durch uns findet der Gefahrübergang statt. Auf Verlangen und Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, von diesem gewünschte Versicherungen abzuschließen. Bei Selbstabholung bzw. Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen geht die Gefahr mit dem Beginn des Beladens auf den Kunden über; in diesen Fällen ist der Kunde für die betriebs- und beförderungs-sichere Be- und Entladung alleine zuständig und verantwortlich. Wirken wir dabei mit, so geschieht dies im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen frei, die gegen uns wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Im Übrigen stellt uns der Kunde von etwaigen Nachteilen und/oder Belastungen frei, die bei uns dadurch eintreten, dass der von ihm oder auf seine Anweisung eingesetzte Beförderer gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetztes verstoßen hat.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.


§ 10 Zahlung

Die Zahlung erfolgt gemäß den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Bleibt der Käufer bei Ratenzahlungen mit einer vereinbarten Rate im Rückstand, wird die jeweilige Gesamtforderung einschließlich Nebenforderungen sofort fällig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels behalten wir uns vor, Verzugszinsen von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder unseren effektiven Zins bei eigener Kreditinanspruchnahme zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers wegen irgendwelcher Ansprüche oder eine Aufrechnung sind ausgeschlossen, außer mit unbestrittener oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.


§ 11 Gewährleistung und Haftung

Mängelrügen und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung der Ware nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nacherfüllung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Kunden, als sie darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, wird diese von uns verweigert oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde beim Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Schadensersatz bzw. sonstige Zahlungsansprüche kann der Kunde nur nach Maßgabe der in dieser Ziffer der AGB folgenden Regelungen geltend machen. Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Ware. Mängelrügen und Beanstandungen sind sofort, spätestens jedoch 10 Tage nach Eintreffen der Lieferung am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung der Ware nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung erfolgen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nacherfüllung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Kunden, als sie darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. Schlägt die Nacherfüllung auch beim zweiten Versuch fehl, wird diese von uns verweigert oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde beim Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Schadensersatz bzw. sonstige Zahlungsansprüche kann der Kunde nur nach Maßgabe der in dieser Ziffer der AGB folgenden Regelungen geltend machen. Mängelansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr gerechnet ab Ablieferung der Ware. Nicht ausdrücklich in diesen AGB zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatz- und Aufwendungsansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrages sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wir haften auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit wir vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben oder es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann (“Kardinalpflichten”). Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadensersatzverpflichtung außer in den Fällen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadenverursachung sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf vertragstypische und unvorhersehbare Schäden.


§ 12 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Befriedigung aller unserer aus dem Geschäftsverhältnis sich ergebenden Ansprüche vor. Der Käufer ist unser Verwahrer. Bei Weiterverkauf und Verarbeitung der Ware, die nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs gestattet wird, tritt der Käufer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung zustehenden Ansprüche an uns ab. Erfüllt der Käufer uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtung, so ist er zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat der Käufer genaue Auskunft über die Weiterverwendung oder Verarbeitung der von uns gelieferten Ware und über die daraus entstandenen Forderungen zu geben. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Die Pfändung oder anderweitige Beeinträchtigung durch Dritte dieser Vorbehaltsware oder der an uns abgetretenen Ansprüche aus Weiterveräußerung oder Verarbeitung hat der Käufer unter Übersendung einer Abschrift der einschlägigen Protokolle unverzüglich an uns mitzuteilen.


§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand auch für Klagen im Wechsel- und Scheckrecht ist Gelsenkirchen. Anzuwendendes Recht ist das der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen. Bei ausländischen Vertragspartner behalten wir uns vor, an deren Gerichtsstand zu klagen und/oder deren Heimatrecht als anzuwendendes Recht zu wählen.


Stand 31.09.2022

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